Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 2. Juli 2019 wird abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens längstens jedoch bis 18. März 2020 mit einem Aktivrollstuhl Easy Life samt Zusatzantrieb Wheel Drive Restkraftverstärker gemäß Kostenvoranschlägen der H G GmbH, Pallee B vom 13. Juni 2018 (VV Bl. 2-4 und 7-8) zu versorgen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen
Die Antragsgegnerin hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das gesamte Verfahren zu erstatten.
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