Der Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 14. Mai 2019 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der von den Antragstellern beim Sozialgericht Stade anhängigen Klage (- S 19 AY 24/19 -) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 1.4.2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.5.2019 wird angeordnet. Die Anordnung erfolgt betreffend die Klage der Antragstellerin zu 3 mit der Maßgabe, dass ihr aufgrund des Bescheides des Antragsgegners vom 1.3.2019 anstelle des Regelbedarfs nach §
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