Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 4. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 4. Oktober 2016 hat keinen Erfolg. Zu Recht hat das Sozialgericht den Eilantrag zurückgewiesen.
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