LAG Hamm - Beschluss vom 28.03.2017
14 Sa 312/16
Normen:
Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG; Buchst. c TV SozSich § 8 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1412/15

Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich des Bezugs einer Überbrückungsbeihilfe bis zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente wegen Behinderung

LAG Hamm, Beschluss vom 28.03.2017 - Aktenzeichen 14 Sa 312/16

DRsp Nr. 2017/11629

Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich des Bezugs einer Überbrückungsbeihilfe bis zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente wegen Behinderung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage vorgelegt: Ist Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf dahin auszulegen, dass er einer Regelung in einem Tarifvertrag entgegensteht, welche vorsieht, dass der Bezug einer Überbrückungsbeihilfe, welche mit dem Ziel gewährt wird, einen angemessenen Lebensunterhalt von Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, auf der Basis der tariflichen Grundvergütung bis zum Erwerb einer wirtschaftlichen Absicherung durch den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten, mit der Berechtigung zum Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes endet, und bei ihrer Anwendung auf die Möglichkeit, eine vorzeitige Altersrente wegen Behinderung zu erhalten, abstellt?

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage vorgelegt: