Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 20. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin deren notwendige außergerichtliche Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Vorliegend streiten die Beteiligten über die Höhe des bei der Klägerin festzustellenden Grades der Behinderung (GdB).
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