LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.11.2005
12 Sa 1150/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 28.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1042/05

Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung - Angebot geringerwertiger Teilzeitarbeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 1150/05

DRsp Nr. 2006/1534

Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung - Angebot geringerwertiger Teilzeitarbeit

»Zur Obliegenheit des Arbeitgebers, einem vollzeitbeschäftigten Angestellten eine freie geringerwertige Teilzeittätigkeit anzubieten (vgl. BAG AP Nr. 79 und 80 zu § 2 KSchG 1969).«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über einen Weiterbeschäftigungsanspruch.