I. Streitig ist (noch), ob eine auf die Beklagte übergegangene Forderung auf Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von 16.805,04 DM verjährt ist.
Im November 1976 wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Klägers, damals Inhaber von zwei Baustoffunternehmen, durch das zuständige Amtsgericht mangels Masse abgelehnt. Die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse zum 24. September 1976 gekündigt waren, stellten Anträge auf Konkursausfallgeld (Kaug), das von der Beklagten in Höhe von insgesamt 9.323,56 DM bewilligt und gezahlt wurde. Die Beklagte entrichtete außerdem für den Zeitraum 25. Juni 1976 bis einschließlich 24. September 1976 noch offene Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe von 16.805,04 DM.
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