LAG Köln - Urteil vom 30.11.1999
13 Sa 917/99
Normen:
AktG § 112 ; BGB § 626 ;
Fundstellen:
NZA 2000, 833
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 6 (11) Ca 7651/97 ,

Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter, Interessenkollision

LAG Köln, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 917/99

DRsp Nr. 2000/3911

Vorstand, ruhendes Arbeitsverhältnis, Kündigung, richtiger Beklagter, Interessenkollision

»Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines für die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses, so ist die Klage gemäß § 112 AktG immer dann gegen die Gesellschaft vertreten durch den Aufsichtsrat zu richten, wenn die Kündigungsgründe ihren Ursprung in der früheren Vorstandstätigkeit haben.«

Normenkette:

AktG § 112 ; BGB § 626 ;
Vorinstanz: ArbG Köln - 6 (11) Ca 7651/97 ,
Fundstellen
NZA 2000, 833