Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten
BSG, Urteil vom 27.06.1991 - Aktenzeichen 4/1 RA 43/89
DRsp Nr. 1998/7736
Vorversicherung für die Anrechnung von Ersatzzeiten
1. Wurde bei der Anrechnung von Ersatzzeiten die Versicherteneigenschaft erst nach Erfüllung eines Ersatzzeittatbestandes erworben, so muß eine konkret rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen und zumindest ein Pflichtbeitrag hierfür entrichtet worden sein (Anschluß an und Fortführung von BSG vom 3.2.1977 - 11 RA 154/75 = BSGE 43, 178 = SozR 2200 § 1251 Nr. 30). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]