I.
Streitig ist noch die Beitragserhebung zur Krankenversicherung.
Die Klägerin war bis 30. Juni 1995 bei der beklagten Ersatzkasse (Beklagte zu 1) familienversichert. Ihr freiwillig versicherter Ehemann ist seit August 1988 Ruhestandsbeamter und erhält Versorgungsbezüge. Seit Mai 1995 bezieht er außerdem Regelaltersrente aus der Angestelltenversicherung.
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