ArbG Herford, vom 12.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 873/02
Vorweggewährung von Lebensaltersstufen
LAG Hamm, Urteil vom 13.01.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 736/03
DRsp Nr. 2004/4493
Vorweggewährung von Lebensaltersstufen
»Gewährt der öffentliche Arbeitgeber angestellten Lehrkräften Lebensaltersstufen gemäß § 27 Abschnitt C BAT vorweg, so ist eine differenzierende Handhabung nach festgelegten Fächer-Schulform-Kombinationen, die auf einer Prognose zur Lehrerbedarfssituation beruht, nicht zu beanstanden.«
Normenkette:
BAT § 27 Abschnitt C ;
Tatbestand:
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