Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen (Beteiligte zu 2 bis 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 13. Oktober 2023 - 6 BVGa 1/23 - abgeändert: Der Beteiligte zu 5 wird verpflichtet, zu der am 25. Oktober 2023 im Betrieb der Beteiligten zu 6) stattfindenden Betriebsratswahl die Vorschlagsliste mit dem Kennwort "IG Metall" zuzulassen.
A.
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