I. Der Kläger begehrt gemäß § 44 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) die Rücknahme eines Bescheides vom 25. Juni 1985, mit dem ihm die Beklagte die Vermittlung von Musikkapellen in Engagementverträgen untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 1.000,-- DM angedroht hatte.
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