BSG - Urteil vom 28.11.1996
7 RAr 118/95
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62 § 73 Abs. 2 S. 1 § 158 § 202 ; ZPO § 81 ;
Fundstellen:
SozR 3-1500 § 158 Nr. 2

Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

BSG, Urteil vom 28.11.1996 - Aktenzeichen 7 RAr 118/95

DRsp Nr. 1997/3187

Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

1. Das LSG verstößt gegen den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art 19 Abs. 4 GG , wenn es die Berufung alsbald nach der gesetzten Frist und ohne mündliche Verhandlung alsunzulässig verworfen hat, ohne auf Anträge des Prozeßbevollmächtigten zu reagieren,die Frist zur Vorlage einer neuen Prozeßvollmacht zu verlängern. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62 § 73 Abs. 2 S. 1 § 158 § 202 ; ZPO § 81 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt gemäß § 44 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) die Rücknahme eines Bescheides vom 25. Juni 1985, mit dem ihm die Beklagte die Vermittlung von Musikkapellen in Engagementverträgen untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 1.000,-- DM angedroht hatte.