Der Kläger verlangt von der Beklagten eine Betriebsrente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Der am 20. März 1929 geborene Kläger, der zuletzt 60 v.H. schwerbehindert war, trat am 1. September 1971 in die Dienste der D (M eGmbH) als Verkaufsberater. Diese Gesellschaft ging im Januar 1972 durch Fusion auf die Beklagte über. Die Beklagte gewährt betriebliche Altersversorgung nach einer Betriebsvereinbarung (Pensionsordnung), zuletzt in der Fassung vom 1. Juni 1982. In dieser heißt es:
§ 1
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|