Die teilzeitbeschäftigte Klägerin verlangt die Zahlung einer Wechselschichtzulage in voller Höhe.
Die Klägerin ist seit September 1984 beim beklagten Land als Krankenschwester tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundes- Angestelltentarifvertrag (
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Klägerin beträgt 20 Stunden. Sie arbeitet in Wechselschicht. Nach §
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