Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Wechselschichtzulage.
Die Klägerin ist seit dem 16. Mai 1987 als angestellte Pflegekraft in dem von dem beklagten Studentenwerk betriebenen Studentenwohnheim K-Haus beschäftigt. In diesem Studentenwohnheim leben ca. 80 Studenten, neben Nichtbehinderten auch Behinderte. Die Klägerin betreut eine Gruppe von 17 behinderten Studenten, darunter zehn Schwerstbehinderte.
Auf das Arbeitsverhältnis findet nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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