BSG - Urteil vom 09.12.2003
B 2 U 23/03 R
Normen:
RVO § 550 ; SGB VII § 8 ;
Fundstellen:
BSGE 91, 293
JuS 2005, 90
NZS 2004, 544
Vorinstanzen:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 3/9 U 462/00 - 26.03.2003,
SG Stade, vom 17.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 88/00

Wegeunfall bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

BSG, Urteil vom 09.12.2003 - Aktenzeichen B 2 U 23/03 R

DRsp Nr. 2004/11641

Wegeunfall bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit

Der Versicherungsschutz wird mit dem Verlassen des Fahrzeugs unterbrochen, wenn ein Versicherter die Fahrt zu oder von der Arbeitsstätte für eine private Verrichtung unterbricht. Es kommt nicht mehr auf das Verlassen des öffentlichen Verkehrsraumes an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 ; SGB VII § 8 ;

Gründe:

I

Streitig ist die Anerkennung und Entschädigung des Unfalls der Klägerin am 23. Februar 1996 als Arbeitsunfall (Wegeunfall).