BSG - Urteil vom 28.09.1999
B 2 U 33/98 R
Normen:
RVO § 550 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 12.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 U 247/96
LSG Essen - 23.06.1998 - L 15 U 188/97 ,

Wegeunfall bei Schneeräumungsarbeiten nur bei für die Weiterfahrt unerläßlichem Umfang

BSG, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen B 2 U 33/98 R

DRsp Nr. 2000/1328

Wegeunfall bei Schneeräumungsarbeiten nur bei für die Weiterfahrt unerläßlichem Umfang

1. Ein Versicherter, der auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt, steht dann unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn er beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug im Schnee steckenblieb oder ohne vorangehendes Schneeräumen steckengeblieben wäre und wenn er deshalb den Schnee mit dem Schneeschieber nur soweit beseitigte, wie es erforderlich war, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob der Kläger wegen der Folgen eines Unfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.

Der im Jahre 1939 geborene Kläger ist technischer Leiter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der H. GmbH & Co in, S. (Fa H. ) und bei der Beklagten freiwillig versichert. Am 27. Januar 1996 erlitt er durch einen Sturz auf einer vereisten Treppe im Bereich seines privat genutzten Hausgrundstücks in H.-H. eine Rückenmarksverletzung in Form eines kompletten posttraumatischen Querschnittssyndroms der Halswirbelsäule unterhalb C 7. In der Unfallanzeige gab er zum Unfallhergang folgende Erklärung ab: