ArbG Bonn, vom 10.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2643/17
Wegfall der Anpassungsüberprüfungspflicht bei Durchführung der Altersversorgung durch den Beamtenversicherungsverein der Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a.G. (BVV)Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für alle Umstände des Wegfalls der AnpassungsüberprüfungspflichtVerfassungsmäßige Rückwirkung des § 30 c Abs. 1 a BetrAVG in der Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 17. August 2017Anpassungsüberprüfungspflicht für Prüfungstermine nach dem 31. Dezember 2015Grundsätze der verfassungsrechtlichen Einordnung von Normen mit echter Rückwirkung
LAG Köln, Urteil vom 20.02.2019 - Aktenzeichen 5 Sa 399/18
DRsp Nr. 2019/8152
Wegfall der Anpassungsüberprüfungspflicht bei Durchführung der Altersversorgung durch den Beamtenversicherungsverein der Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a.G. (BVV)Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für alle Umstände des Wegfalls der AnpassungsüberprüfungspflichtVerfassungsmäßige Rückwirkung des § 30 c Abs. 1 aBetrAVG in der Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 17. August 2017Anpassungsüberprüfungspflicht für Prüfungstermine nach dem 31. Dezember 2015Grundsätze der verfassungsrechtlichen Einordnung von Normen mit "echter" Rückwirkung
1. Die Voraussetzungen für den Wegfall der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Abs. 3 Nr. 2BetrAVG liegen vor, wenn die betriebliche Altersversorgung durch den Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes a. G. (BVV) durchgeführt wird (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2018 - 1 Sa 17/17).
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