Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.06.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 597,60 Euro brutto (restliche BVV -Rente, Tarif RA) für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2017 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Folgetag des Tages, an dem das Urteil rechtskräftig wird, zu zahlen.
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