LAG Köln - Urteil vom 21.07.2021
11 Sa 845/20
Normen:
BGB § 612 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 19.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 971/20
ArbG Siegburg, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 89/20
ArbG Siegburg, vom 19.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 889/20

Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit im ArbeitsverhältnisEndgültige Schließung einer Abteilung als betriebsbedingter KündigungsgrundDarlegungslast des Arbeitgebers bei Schließung eines BetriebsteilsBetriebsbezogene Betrachtung bei Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchGKein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei fehlender Billigung durch Arbeitgeber

LAG Köln, Urteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen 11 Sa 845/20

DRsp Nr. 2022/2093

Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit im Arbeitsverhältnis Endgültige Schließung einer Abteilung als betriebsbedingter Kündigungsgrund Darlegungslast des Arbeitgebers bei Schließung eines Betriebsteils Betriebsbezogene Betrachtung bei Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei fehlender Billigung durch Arbeitgeber

1. Die betriebsbedingte Kündigung wegen Fortfalls der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ist unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht konkret vorgetragen hat, dass im Zeitpunkt der Kündigung bereits der endgültige Entschluss bestanden hatte, die Abteilung Außendienst Inland zu einem bestimmten Zeitpunkt dauerhaft zu schließen. Aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung geht dies nicht hervor. 2. Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist betriebs- und nicht abteilungsbezogen durchzuführen. 3. Die Billigung von Überstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber zu erkennen gibt, mit der schon erfolgten Leistung bestimmter Überstunden einverstanden zu sein. Kann der Arbeitnehmer nicht darlegen, dass der Arbeitgeber Kenntnis von Überstundenleistungen erlangt hat, entsteht kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung.

Tenor

Sowohl die Berufung der Klägerin als auch die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg - 4 Ca 971/20 - werden zurückgewiesen.