Die Parteien streiten um die Höhe der an den Kläger zu zahlenden betrieblichen Altersversorgung.
Der Kläger, geboren am 19. Oktober 1936, war vom 1. Juni 1965 bis zum 31. Oktober 1996 bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 1. November 1996 bezieht er Altersrente für Schwerbehinderte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und erhält seit diesem Zeitpunkt eine vorgezogene Altersrente von der Beklagten.
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