Die Parteien streiten um die Höhe der an den Kläger zu zahlenden betrieblichen Altersversorgung.
Der Kläger, geboren am 14. September 1940, war vom 1. April 1968 bis zum 27. Mai 1997 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 1996 bezieht er eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und erhält seit dem 28. Mai 1997 eine Betriebsrente von der Beklagten.
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