Die Parteien streiten um die Höhe der vom Beklagten zu zahlenden Betriebsrente.
Der am 22.08.1937 geborene Kläger war vom 01.07.1962 bis zum 30.11.1997 bei der Beklagten bzw. Ihrem Rechtsvorgänger beschäftigt. Anschließend bezog er vorgezogenes Altersruhegeld und seit dem gleichen Zeitpunkt eine betriebliche Altersversorgung.
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