Die Klägerin ist die Witwe des am 11. Mai 1990 verstorbenen N (nachfolgend: Erblasser), der bei der Beklagten seit 1964 bis zu seinem Tode als kaufmännischer Angestellter beschäftigt war. Der Erblasser war Mitglied der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall), die Beklagte bis zu ihrem Austritt zum 31. Dezember 1988 Mitglied des Landesverbandes mechanischer Metallhandwerke Baden-Württemberg.
Die IG Metall hat mit dem Landesverband mechanischer Metallhandwerke Baden-Württemberg am 4. Dezember 1985 einen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte im Mechaniker-Handwerk in Baden-Württemberg (nachfolgend:
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