Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11. August 2010 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 20. November 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungs- und Revisionsverfahren.
I
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Bewilligung und die Erstattung von Zuschüssen zu den Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
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