I. Die als Beamte im Dienst der Deutschen Bundespost stehenden Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die disziplinargerichtliche Bestätigung der Feststellung, sie hätten durch ihre Weigerung, auf bestreikten Arbeitsplätzen Dienst zu tun, ein Dienstvergehen begangen.
II. Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerden nach §
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