LAG Hamm - Urteil vom 27.05.2004
8 (15) Sa 1957/03
Normen:
TVG § 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
AuR 2004, 437
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 17.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 17/03

Weihnachtsgeldanspruch aufgrund betrieblicher Übung auch bei Neuanstellung

LAG Hamm, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 8 (15) Sa 1957/03

DRsp Nr. 2004/14675

Weihnachtsgeldanspruch aufgrund betrieblicher Übung auch bei Neuanstellung

Eine bestehende betriebliche Übung kommt auch den Arbeitnehmern zugute, mit welchen unter Geltung der Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wird, wenn der Arbeitgeber nicht mit neu eingestellten Arbeitnehmern die bislang noch bestehende betriebliche Übung vertraglich ausschließt.

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Mit seiner Klage verlangt der Kläger, welcher seit September 1999 im Betrieb der nicht tarifgebundenen Beklagten beschäftigt ist, die Zahlung von Weihnachtsgeld für das Jahr 2002.