Die Parteien streiten um die Zahlung einer anteiligen Weihnachtsgratifikation für das Jahr 1989.
Die Klägerin war seit dem 26. November 1979 als Arbeiterin bei der Beklagten mit einem Durchschnittslohn von zuletzt 1.907,62 DM brutto im Monat beschäftigt. Sie ist aufgrund eigener Kündigung zum 1. Dezember 1989 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Die Beklagte fertigt Muster und gehört dem Verband der Deutschen Musterhersteller e.V. an. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde zwischen den Parteien nicht abgeschlossen. Die Parteien sind auch nicht tarifgebunden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|