LAG Köln - Urteil vom 10.10.1997
11 Sa 320/97
Normen:
BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2522/96

Weihnachtsgratifikation, Festtagsbezogenheit, Ausgleichsklausel; Verwirkung, Zeitmoment; Umstandsmoment; Zumutbarkeitsmoment; Vertrauenstatbestand

LAG Köln, Urteil vom 10.10.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 320/97

DRsp Nr. 2000/2217

Weihnachtsgratifikation, Festtagsbezogenheit, Ausgleichsklausel; Verwirkung, Zeitmoment; Umstandsmoment; Zumutbarkeitsmoment; Vertrauenstatbestand

»Zur Verwirkung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs auf eine Weihnachtsgratifikation: 1. Für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis kann ein Zeitablauf von 1,5 Jahren seit Fälligkeit das erforderliche Zeitmoment erfüllen; die Rechtsprechung des BGH zur Verwirkung von Forderungen des täglichen Lebens und auf wiederkehrende Leistungen, die nur ausnahmsweise in Betracht komme (Urteil vom 06. 12. 1988 - XI ZR 19/88), ist auf Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis nicht übertragbar. 2. Der zur Beurteilung des Zeitmoments zu beachtende Zweck der Leistung spricht wegen der Festtagsbezogenheit für die Verwirkung eines Anspruchs auf eine Weihnachtsgratifikation nach Ablauf von 1,5 Jahren seit Fälligkeit. 3. Das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment kann bei Dauerschuldverhältnissen im Abbruch des Vertragsverhältnisses gefunden werden. 4. Das für eine Verwirkung zu beachtende Zumutbarkeitsmoment ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber im Vertrauen auf die Verschonung mit weiteren Forderungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer inzwischen bereits ausgekehrten Abfindung zugestimmt hat und seit dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt bereits Monate verstrichen sind.«