LAG Köln - Urteil vom 04.11.2004
5 Sa 1301/03
Normen:
KSchG § 2 ; BGB § 162 ;
Fundstellen:
BB 2005, 672
LAGReport 2005, 299
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 11456/02

Weiterbeschäftigung bei Angebot eines weniger belastenden Arbeitsplatzes statt Änderungskündigung

LAG Köln, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 1301/03

DRsp Nr. 2005/1132

Weiterbeschäftigung bei Angebot eines weniger belastenden Arbeitsplatzes statt Änderungskündigung

»1. Der Vorrang einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vor einer Beendigungskündigung gilt entsprechend, wenn der Arbeitgeber statt einer Änderungskündigung den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz zu im wesentlichen gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigen könnte, die den Arbeitnehmer weniger belasten würden.2. Für die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem bei dem Arbeitgeber der Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erkennbar ist.«

Normenkette:

KSchG § 2 ; BGB § 162 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - soweit für die Berufungsinstanz noch von Bedeutung - um die Wirksamkeit einer von der Beklagten ausgesprochenen Änderungskündigung.