LAG Berlin - Urteil vom 12.12.1991
7 Sa 58/91
Normen:
BBiG § 15 Abs. 4 ; BGB § 256 Abs. 1 § 626 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 85 Ca 4191/91

Weiterbildungsvertrag: nachträgliche Unmöglichkeit

LAG Berlin, Urteil vom 12.12.1991 - Aktenzeichen 7 Sa 58/91

DRsp Nr. 2002/8123

Weiterbildungsvertrag: nachträgliche Unmöglichkeit

Der Arbeitgeber kann einen Weiterbildungsvertrag kündigen, wenn ihm die von ihm übernommene vertragliche Verpflichtung zur innerbetrieblichen Weiterbildung nachträglich unmöglich geworden ist und er diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.

Normenkette:

BBiG § 15 Abs. 4 ; BGB § 256 Abs. 1 § 626 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 13.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 85 Ca 4191/91