LAG Brandenburg - Urteil vom 16.09.2005
5 Sa 229/05
Normen:
BAT-O § 1 Abs. 1b ; TVG § 4 ;
Fundstellen:
AuR 2006, 131
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg - 4 Ca 1911/04 - 06.04.2005,

Weitergeltung des BAT bei unbefristeter Versetzung in Beitrittsgebiet während des befristeten Vertrages

LAG Brandenburg, Urteil vom 16.09.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 229/05

DRsp Nr. 2006/1524

Weitergeltung des BAT bei unbefristeter Versetzung in Beitrittsgebiet während des befristeten Vertrages

»Bei einer Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT - nach Abschluss der Ausbildung im Beitrittsgebiet - gilt der BAT weiter, wenn während der Laufzeit des - nach SR 2 Y - befristeten Vertrages die Angestellte unbefristet in das Beitrittsgebiet versetzt wird.«

Normenkette:

BAT-O § 1 Abs. 1b ; TVG § 4 ;

Tatbestand:

Die tarifgebundenen Parteien streiten über die Frage, ob sich die Vergütung der Klägerin seit dem 01.02.2003 nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) oder nach dem Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften (BAT-O) richtet.

Die Klägerin, die von 1997 bis 2000 bei der W.- und S. Ost eine Ausbildung zur Vermessungstechnikerin absolviert hatte, war ab 27.07.2000 als vollbeschäftigte angestellte bei der W.- UND S. Mitte in H. beschäftigt aufgrund mehrerer befristeter Verträge. Während der Laufzeit des letzten für die Zeit von 01.09.2002 bis 31.08.2003 nach SR 2y BAT befristeten Vertrages bewarb sich die Klägerin erfolgreich auf eine Stelle beim W. (W.) B..