Die tarifgebundenen Parteien streiten über die Frage, ob sich die Vergütung der Klägerin seit dem 01.02.2003 nach dem
Die Klägerin, die von 1997 bis 2000 bei der W.- und S. Ost eine Ausbildung zur Vermessungstechnikerin absolviert hatte, war ab 27.07.2000 als vollbeschäftigte angestellte bei der W.- UND S. Mitte in H. beschäftigt aufgrund mehrerer befristeter Verträge. Während der Laufzeit des letzten für die Zeit von 01.09.2002 bis 31.08.2003 nach
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