Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15.05.2013 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung und Zahlung eines Theaterbetriebszuschlages.
Wegen der genauen Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (dort Bl. 2 bis 4 desselben, Bl. 53 bis 56 der Gerichtsakte) Bezug genommen.
Mit Urteil vom 15.05.2013 hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Wegen der genauen Einzelheiten der rechtlichen Würdigung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (dort Bl. 4 bis 10 desselben, Bl. 56 bis 62 der Gerichtsakte) verwiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|