LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2013
5 Sa 702/13
Normen:
TVÜ-VKA § 2 Abs. 2; TVÜ-Bund § 2 Abs. 4; BZTV § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 15.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 210/12

Weitergeltung tariflicher Regelungen zur Berechnung und Zahlung eines Theaterbetriebszuschlages nach Übergangsrecht

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2013 - Aktenzeichen 5 Sa 702/13

DRsp Nr. 2014/1222

Weitergeltung tariflicher Regelungen zur Berechnung und Zahlung eines Theaterbetriebszuschlages nach Übergangsrecht

Soweit § 2 Abs. 2 TVÜ VKA die Weitergeltung von bestimmten Tarifverträgen anordnet und diese auf andere Tarifverträge verweisen, die aufgehoben oder ersetzt worden sind, gelten die Bestimmungen der aufgehobenen oder ersetzten Tarifverträge statisch weiter. Die anders lautende Regelung des § 2 Abs. 4 TVÜ Bund gilt hier nicht. Sie ist weder analog anzuwenden, noch ist ihr ein allgemeines Prinzip zu entnehmen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 15.05.2013 - 5 Ca 210/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-VKA § 2 Abs. 2; TVÜ-Bund § 2 Abs. 4; BZTV § 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Berechnung und Zahlung eines Theaterbetriebszuschlages.

Wegen der genauen Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (dort Bl. 2 bis 4 desselben, Bl. 79 bis 81 der Gerichtsakte) Bezug genommen.

Mit Urteil vom 15.05.2013 hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Wegen der genauen Einzelheiten der rechtlichen Würdigung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (dort Bl. 4 bis 10 desselben, Bl. 81 bis 87 der Gerichtsakte) verwiesen.