1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2016 - 3 Sa 71/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 27. April 2017 stattgegeben worden ist.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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