Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
Die schwerbehinderte Klägerin (klagende Partei) war bei der Beklagten auf dem Flughafen T beschäftigt.
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