1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 04.11.2021 - Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Umfang der geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Höhe der Bruttovergütung nach einem Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite.
Der Kläger ist seit dem 01.01.2013 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Lagerarbeiter beschäftigt.
Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 26.11.2014 (Bl. 8 bis 11 der Akte) hat auszugsweise den nachfolgenden Inhalt:
"2. Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden
(1) Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit:
Vollzeit und richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag.
...
3. Deklaratorische Eingruppierung, Vergütung
(1) In Folge seiner Tätigkeit als Lagerarbeiter/-in wird der Arbeitnehmer in die
Tarifgruppe L3 eingruppiert.
Tarifentgelt 2.034,54 €.
...
13. Bezugnahmeklausel
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