1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 04.11.2021 - Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten Differenzansprüche nach einem Tarifwechsel auf Arbeitgeberseite.
Der Kläger ist seit dem 06.03.2000 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Lagerarbeiter beschäftigt.
Der aktuelle Arbeitsvertrag der Parteien vom 10.04.2014 (Bl. 36-39 der Akte) hat auszugsweise nachfolgenden Inhalt:
"2. Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden
(1) Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit:
Vollzeit und richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag.
...
3. Deklaratorische Eingruppierung, Vergütung
(1) In Folge seiner Tätigkeit als Lagerarbeiter/-in wird der Arbeitnehmer in die
Tarifgruppe L3 eingruppiert.
Tarifentgelt 2.034,54 €.
...
13. Bezugnahmeklausel
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