LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 03.07.2019
5 Ta 39/19
Normen:
RVG § 23 Abs. 2; GKG § 48 Abs. 3; BetrVG § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 31.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 36 e/18

Wertfestsetzung bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten aus BeschlussverfahrenAnhebung des Streitwerts bei Anspruchsprüfung für einzelne Betriebsratsmitglieder

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.07.2019 - Aktenzeichen 5 Ta 39/19

DRsp Nr. 2021/11942

Wertfestsetzung bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten aus Beschlussverfahren Anhebung des Streitwerts bei Anspruchsprüfung für einzelne Betriebsratsmitglieder

1. Ein Streit um ein Freistellungsbegehren von mehreren Betriebsratsmitgliedern für eine Schulungsmaßnahme ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit. In Ermangelung tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG von einem Ausgangswert von 5.000 € auszugehen, der je nach Lage des Falls höher oder niedriger festgesetzt werden kann. 2. Ist die Erforderlichkeit einer Schulung für jedes einzelne Betriebsratsmitglied gesondert zu prüfen, ist ein Aufschlag von 25 % des Regelwerts angemessen. Eine lineare Anhebung des Streitwerts um 25 % für die Prüfung der Erforderlichkeit der Freistellung und Schulung jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds dient der Rechtsklarheit und der Vereinheitlichung der Rechtsprechung.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 31.01.2019, 2 BV 36 e/18, in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 14.03.2019 abgeändert und der Wert des Verfahrensgegenstands auf

15.000,00 €

festgesetzt.

Die Beschwerdeführer tragen eine Gerichtsgebühr in Höhe von 25,00 €.

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 2; GKG § 48 Abs. 3; BetrVG § 40 Abs. 1;

Gründe

I.