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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (
Der 1967 geborene Kläger wurde in der Nacht zum 20. Februar 1993 in einer Diskothek von dem stark angetrunkenen A. W., der damals der Skinhead-Szene angehörte, durch einen Schlag mit einem Bierkrug ins Gesicht und anschließenden Fußtritten gegen den Kopf erheblich verletzt. Insbesondere erlitt er eine Mittelgesichtsfraktur links, ein Schädelhirntrauma ersten Grades und eine Augenverletzung. Außerdem brachen zwei Zähne ab.
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