1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2017 - 9 Sa 930/16 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Einkommenssicherungszulage.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|