LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.09.2022
21 Sa 2/22
Normen:
BGB § 259 Abs. 1; BGB § 260 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2023, 11
DStR 2023, 967
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 1819/21

Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB für angestellten RechtsanwaltAuskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot durch angestellten RechtsanwaltInhalt der Auskunftsverpflichtung durch angestellten Rechtsanwalt bei übernommenem fremden MandatNachlasspflegschaft keine anwaltliche, sondern wirtschaftliche TätigkeitZulässige Übergabe ergänzender Unterlagen in mündlicher Verhandlung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2022 - Aktenzeichen 21 Sa 2/22

DRsp Nr. 2023/738

Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB für angestellten Rechtsanwalt Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot durch angestellten Rechtsanwalt Inhalt der Auskunftsverpflichtung durch angestellten Rechtsanwalt bei übernommenem fremden Mandat Nachlasspflegschaft keine anwaltliche, sondern wirtschaftliche Tätigkeit Zulässige Übergabe ergänzender Unterlagen in mündlicher Verhandlung

1. Ein angestellter oder eine angestellte Rechtsanwält*in unterliegt in entsprechender Anwendung des § 60 HGB während des Arbeitsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Das Wettbewerbsverbot bezieht sich sowohl auf die Übernahme von anwaltlichen Mandaten als auch auf die Übernahme von persönlichen Ämtern wie Nachlasspflegschaften, soweit der oder die Arbeitgeber*in solche übernimmt. 2. Verletzt der oder die angestellte Rechtsanwält*in das Wettbewerbsverbot, stehen dem oder der Arbeitgeberin Schadensersatzansprüche entsprechend § 61 HGB zu, soweit er oder sie nicht den Eintritt in die von dem oder der Arbeitnehmer*in wettbewerbswidrig geschlossenen Verträge wählt.