SchlHOLG - Urteil vom 04.11.2003
6 U 17/03
Normen:
UWG § 1 ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; SGB V § 115a ; SGB V § 115b ; BO Ärztekammer SH § 32 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 1745
OLGReport-Schleswig 2004, 68
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 18.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 123/02

Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative Nachsorge durch niedergelassene Ärzte

SchlHOLG, Urteil vom 04.11.2003 - Aktenzeichen 6 U 17/03

DRsp Nr. 2004/121

Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative Nachsorge durch niedergelassene Ärzte

»1. Zahlt eine Klinik für die postoperative Nachsorge an niedergelassene Ärzte Pauschalentgelte, stellen diese regelmäßig keine Weitergabe von der Klinik zustehendem Honorar für ärztlichen Leistungen dar, sondern der Sache nach ein Entgelt für die vorher erfolgte Zuweisung stationärer Patienten. 2. Das Verbot der Entgegennahme eines Entgelts für die Vermittlung von Patienten gemäß § § 32 BO Ärztekammer Schleswig-Holstein stellt keine unverbindliche Standesauffassung dar, sondern ist als Satzungsrecht für alle Mitglieder der Ärztekammer verbindlich. 3. Die Gewährung eines gegen § 32 BO Ärztekammer und §§ 115 a, 115 b SGV V verstoßenden Entgelts für die Vermittlung von Patienten ist wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG

Normenkette:

UWG § 1 ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; SGB V § 115a ; SGB V § 115b ; BO Ärztekammer SH § 32 ;

Tatbestand: