LAG Thüringen - Urteil vom 14.11.2018
6 Sa 204/18
Normen:
BGB § 140; BGB § 626 Abs. 1; ThürSÜG § 1; ThürSÜG § 5 Abs. 1; ThürPersVG § 69; ThürPersVG § 78;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 25.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 739/17

Wichtiger Grund für eine außerordentliche KündigungInteressenabwägung bei unterbliebene Information des Arbeitgebers über ein laufendes ErmittlungsverfahrenInteressenabwägung bei rassistischen Äußerungen des Arbeitnehmers auf FacebookFehlende persönliche Eignung als KündigungsgrundFehlende Rechts- und Verfassungstreue als Sicherheitsrisiko für eine Beschäftigung im sicherheitsempfindlichen BereichUmdeutung eines nichtigen RechtsgeschäftsGetrennte Anhörungsverfahren des Personalrats bei fristloser und bei fristgerechter Kündigung

LAG Thüringen, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 204/18

DRsp Nr. 2019/8550

Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung Interessenabwägung bei unterbliebene Information des Arbeitgebers über ein laufendes Ermittlungsverfahren Interessenabwägung bei rassistischen Äußerungen des Arbeitnehmers auf Facebook Fehlende persönliche Eignung als Kündigungsgrund Fehlende Rechts- und Verfassungstreue als Sicherheitsrisiko für eine Beschäftigung im sicherheitsempfindlichen Bereich Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts Getrennte Anhörungsverfahren des Personalrats bei fristloser und bei fristgerechter Kündigung