I
Die Revision betrifft nur noch einen Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 1. August 1994 bis 11. September 1994. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für eine Eigenkündigung einen wichtigen Grund hatte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|