Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 20. Februar 2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 200.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen den Widerruf der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
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