I. Arbeitsgericht Saarbrücken - Urteil vom 16.3.1990 - 4 (3) Ca 1225/89 -,
LAG Saarland, vom 29.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 73/90
Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung
BAG, Urteil vom 22.10.1991 - Aktenzeichen 3 AZR 486/90
DRsp Nr. 1996/6111
Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung
»1. Scheidet ein Arbeitgeber, der den Arbeitnehmern eine Altersversorgung über eine Unterstützungskasse versprochen hat, aus dem Kreis der Trägerunternehmen der Unterstützungskasse aus, so endet die Leistungspflicht der Kasse. Stattdessen muß der Arbeitgeber die Versorgungszusage unmittelbar erfüllen (Bestätigung von BAGE 54, 176 = AP Nr. 17 zu § 1BetrAVG Unterstützungskassen).2. Nach § 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 5BetrAVG können auch laufende Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers gekürzt oder eingestellt werden.
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