LAG Hamburg - Urteil vom 18.08.2004
5 Sa 21/04
Normen:
BetrAVG § 1 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 254
NZA-RR 2005, 150
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 27 Ca 398/02

Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

LAG Hamburg, Urteil vom 18.08.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 21/04

DRsp Nr. 2004/19013

Widerruf einer Versorgungszusage wegen Treuebruchs

»1. Ein rechtsmissbräuchliches Berufen auf die Versorgungszusage kann anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung über lange Zeit hinweg dazu missbraucht hat, den Arbeitgeber zu schädigen und so die von ihm erbrachte Betriebstreue sich im Rückblick als wertlos darstellt. 2. Der Widerruf einer Versorgungspauschale dient nicht dazu, auf einfachem und schnellem Wege einen Schadenersatzanspruch zu befriedigen.«

Normenkette:

BetrAVG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Widerruf einer Versorgungszusage. Der 1938 geborene Kläger trat im Jahre 1959 in die Dienste der Beklagten, bzw. deren Rechtsvorgängerin. Ihm wurde im Jahre 1973 eine Pensionszusage erteilt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis wurde er im Jahre 1985 zum Geschäftsführer einer Tochter der Beklagten berufen. Mit Aufhebungsvereinbarung vom 17.12.1990 beendeten die Parteien das Arbeitsverhältnis zum 30.6.1991.