LAG München - Urteil vom 10.02.2009
6 Sa 872/07
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1302/07

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender Darstellung einer die Arbeitsplatzsicherheit gefährdenden Übertragungsart; unberechtigter Einwand der Verwirkung bei Weiterarbeit und Aufhebungsvertrag mit Insolvenzverwalter der Erwerberin; Versagung des Vertrauensschutzes bei schwerwiegenden Unterrichtungsmängeln

LAG München, Urteil vom 10.02.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 872/07

DRsp Nr. 2010/4700

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei irreführender Darstellung einer die Arbeitsplatzsicherheit gefährdenden Übertragungsart; unberechtigter Einwand der Verwirkung bei Weiterarbeit und Aufhebungsvertrag mit Insolvenzverwalter der Erwerberin; Versagung des Vertrauensschutzes bei schwerwiegenden Unterrichtungsmängeln

1. Das Unterrichtungsschreiben der Arbeitgeberin zum Betriebsübergang ist fehlerhaft und unvollständig, wenn es keine Angaben enthält zur Anschrift der Betriebserwerberin, zum Grund des Übergangs und zur näheren Ausgestaltung des zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes (negativer Kaufpreis). 2. Allein die (zwangsläufige) Weiterarbeit der Arbeitnehmerin nach erfolgtem Betriebsübergang begründet keinen Vertrauensschutz der bisherigen Arbeitgeberin dahin gehend, dass sie von ihrem Widerspruchsrecht gegen den Betriebsübergang nicht mehr Gebrauch machen wird. 3. Hat die frühere Arbeitgeberin (Betriebsveräußerin) vor Ausübung des Widerspruchsrechtes keine (relevante) Kenntnis vom Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen der Arbeitnehmerin und dem Insolvenzverwalter der Betriebserwerberin erhalten, kann bei ihr (noch) kein zu schützendes Vertrauen entstanden sein; eine Kenntnis aufgrund eines geschäftsbesorgungsweise erfolgten Personalaktenführung begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken.